Die Nacherbschaft auf den Überrest ist ein Fall der fideikommissarischen Substitution und gem § 158 AußStrG im Grundbuch einzutragen. Die Anordnung, dass der Erbe eine Verfügung treffen solle, durch welche das noch vorhandene erblasserische Vermögen dritten Personen zugewendet wird, ist die Anordnung einer Nacherbschaft auf den Überrest.
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