8Ob11/15y—OGH Entscheidung
26. Februar 2015
…an sich geringfügige Vorfälle den Kündigungstatbestand bilden. Der von einem Mitmieter verwirklichte Kündigungsgrund des unleidlichen Verhaltens wirkt auch gegenüber dem anderen Mitmieter (RIS Justiz RS0067607; RS0067033). Es ist auch nicht erforderlich, dass sich das Verhalten gegen alle Mitbewohner richtet. Es genügt, wenn es objektiv geeignet erscheint, auch nur einem Mitbewohner das…