JudikaturOGH

RS0056217 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Januar 1939

Die Tatsache, daß die Beklagte lange vor der Eheschließung unter sittenpolizeilicher Kontrolle gestanden ist, kann unter Umständen ein Begehren auf Aufhebung der Ehe nach § 37 EheG rechtfertigen.

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