JudikaturOGH

RS0029698 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. April 2024

Wesentliche Voraussetzung für das Entstehen eines Provisionsanspruches ist die Vermittlung eines Geschäftsabschlusses. Die Provision gebührt auch, wenn nicht das aufgetragene, aber ein zweckgleichwertiges Geschäft vom Vermittler zustande gebracht wurde. Einem Geschäftsführer ohne Auftrag gebührt nie eine Provision.

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