JudikaturOGH

RS0022073 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. April 1980

Die Bestimmung des § 1174 Abs 2 ABGB gilt nicht, wenn das Darlehen einer Person gegeben wurde, die zum Eintritt in die Spielsäle einer genehmigten Spielbank zugelassen worden ist.

Rückverweise