JudikaturOGH

RS0015092 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. September 1938

Trotz der allgemeinen Fassung des § 435 ABGB sind nicht alle baulichen Herstellungen auf fremden Grund als Bauwerke iS des § 435 ABGB anzusehen, insbesondere nicht Buden von Wandergewerbetreibenden, Werkzeughütten bei Straßenbauten, Reklametafeln, einfache Badehütten, wohl aber Wochenendhäuser.

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