JudikaturOGH

RS0042215 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. März 2012

Beruht der in der Berufungsschrift enthaltene Berufungsantrag auf einem offenbaren Fehler und erhellt der richtige Antrag aus den geltend gemachten Berufungsgründen, darf die Berufung nicht zurückgewiesen werden.

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