JudikaturOGH

RS0001185 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Mai 1975

Ein Urteil, das entgegen der Bestimmung des § 409 ZPO keine Leistungsfrist enthält, - von der die Vollstreckbarkeit nach § 7 EO abhängt, - bildet keinen Exekutionstitel.

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