4Ob22/13h—OGH Entscheidung
09. Juli 2013
…die Revision zurück, dann steht dem Nebenintervenienten das Revisionsrecht nur zu, wenn ihm die Stellung nach § 20 ZPO (streitgenössischer Nebenintervenient) zukommt (RIS Justiz RS0035505). 2.2. Eine streitgenössische Nebenintervention nach § 20 ZPO liegt dann vor, wenn das Urteil kraft der Beschaffenheit des streitigen Rechtsverhältnisses oder kraft gesetzlicher…