JudikaturOGH

RS0000429 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Februar 2021

Die Klage nach § 10 EO ist eine Feststellungsklage. Hat die Partei im Hinblick auf die teilweise von der Rechtswissenschaft vertretene Ansicht eine Leistungsklage eingebracht, so darf dies dem Kläger nicht schaden.

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