4Ob223/10p—OGH Entscheidung
15. Februar 2011
…bedürfe einer „Klarstellung“. Nach dieser Rechtsprechung sind Dritte erfasst, die mit dem Mieter in einer Wohnungsgemeinschaft leben, nicht aber bloße Besucher (RIS-Justiz RS0023168 [T5, T6, T10], RS0020884 [T6, T9, T11]; zuletzt 2 Ob 206/08w mwN).
Diese Auffassung steht tatsächlich in einem gewissen Spannungsverhältnis zum Grundsatz…