JudikaturOGH

RS0040934 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Mai 2003

Eine Wiederaufnahmsklage gegen ein Versäumungsurteil ist zwar nicht ausgeschlossen, alle jene Tatsachen aber, die von der Fiktion des § 396 ZPO getroffen werden, dürfen im Wiederaufnahmsstreite nicht berührt werden.

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