Eine Wiederaufnahmsklage gegen ein Versäumungsurteil ist zwar nicht ausgeschlossen, alle jene Tatsachen aber, die von der Fiktion des § 396 ZPO getroffen werden, dürfen im Wiederaufnahmsstreite nicht berührt werden.
…des Berufungsgerichtes zulässig und berechtigt. Auch gegen echte Versäumungsurteile (§§ 396 und 398 ZPO) ist die Einbringung einer Wiederaufnahmsklage zulässig (RIS Justiz RS0044421; RS0040934; 7 Ob 268/98g). Die Schlüssigkeit jeder Klage, also auch diejenige einer Wiederaufnahmsklage, ist ausschließlich nach den Klagebehauptungen zu beurteilen. Eine Zurückweisung…
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