JudikaturOGH

RS0011978 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. Februar 1938

Der Eigentümer einer Liegenschaft kann trotz des für seine Kinder eingetragenen Veräußerungs- und Belastungsverbotes nach Tilgung der zugleich mit diesem Verbot eingetragenen Erbteilsforderungen der Kinder gemäß § 469 ABGB das Pfandrecht auf eine neue Forderung übertragen.

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