RS0011978 – OGH Rechtssatz
Der Eigentümer einer Liegenschaft kann trotz des für seine Kinder eingetragenen Veräußerungs- und Belastungsverbotes nach Tilgung der zugleich mit diesem Verbot eingetragenen Erbteilsforderungen der Kinder gemäß § 469 ABGB das Pfandrecht auf eine neue Forderung übertragen.