JudikaturOGH

RS0044674 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Oktober 1972

Wenn das Erstgericht im Wiederaufnahmsverfahren entgegen den Bestimmungen der §§ 538, 543 ZPO mittels Urteil erkannt hat, kann das Berufungsgericht die Wiederaufnahmsklage in sinngemäßer Anwendung des § 543 ZPO durch Beschluß zurückweisen (Vgl SZ 7/64 und JBl 1932,525).

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