Vertragsübernahme bei Betreiberwechsel einer Glücksspiel-Webseite—OLG Wien Entscheidung
4R80/25a16. Oktober 2025
…in nicht öffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:
Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit EUR 3.806,22 (darin EUR 634,37 USt) bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen. Die ordentliche Revision ist zulässig.
Entscheidungsgründe: Die Beklagte bietet über die…