JudikaturOGH

RS0031661 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Dezember 1937

Der Anspruch nach § 1328 ABGB wird nicht schon dadurch ausgeschlossen, daß die Klägerin vor Eingehen ihrer intimen Beziehungen zum Beklagten, der ihr die Heirat versprochen hatte, schon zwei ohne Heiratsversprechen eingegangene Verhältnisse hatte.

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