RS0031661 – OGH Rechtssatz
Der Anspruch nach § 1328 ABGB wird nicht schon dadurch ausgeschlossen, daß die Klägerin vor Eingehen ihrer intimen Beziehungen zum Beklagten, der ihr die Heirat versprochen hatte, schon zwei ohne Heiratsversprechen eingegangene Verhältnisse hatte.