JudikaturOGH

RS0092583 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. November 1937

Unter Verlust eines Auges im Sinne des § 156 lit a StG (nunmehr § 85 StGB) ist die tatsächliche Trennung dieses Organs vom Körper und nicht der Verlust der Gebrauchsfähigkeit dieses Organs zu verstehen.

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