Sobald der Rechtsanwalt die Zahlung der Kosten an seine Person verlangt hat, kann die Kostenforderung nicht mehr durch Aufrechnung einer später entstandenen Gegenforderung an die Partei getilgt werden.
…Mindermeinung wie ganz allgemein aus, dass die Gegenforderung bis zum Zeitpunkt des § 19a RAO zumindest schon entstanden ist (SZ 19/296 uva; RIS-Justiz RS0033778; ebenso Dullinger , Aufrechnung 75; dieselbe in Rummel³ § 1440 Rz 25). Der Entscheidung 3 Ob 122/07y ist aber zu entnehmen, dass ab dem…
…getilgt werden kann, sobald der Rechtsanwalt die Zahlung der Kosten an seine Person verlangt hat (2 Ob 953/37 = SZ 19/296 ua; RIS Justiz RS0033778). Die Kostenforderung der Prozesspartei wird nur mit der Belastung durch das gesetzliche Pfandrecht des Rechtsanwalts nach § 19a RAO existent (3 Ob 133/66 = EvBl…
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