JudikaturOGH

RS0012955 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Mai 1983

Bei Pflichtteilserhöhung wegen Schenkungen sind beschenkte Ehegatten beschenkten Pflichtteilsberechtigten gleichgestellt. Die zweijährige Frist des § 785 ABGB beginnt mit der Trennung oder Scheidung der Ehe. "Auflösung" bedeutet hier Ehetrennung, nicht Auflösung der Ehe durch den Tod.

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