JudikaturOGH

RS0002100 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. März 2013

Der Gegner der gefährdeten Partei, der, zur Äußerung über den Antrag auf Erlassung der einstweiligen Verfügung aufgefordert, diese Äußerung nicht fristgerecht erstattet, ist von der Erhebung des Widerspruches gemäß § 397 Abs 1 EO ausgeschlossen.

Rückverweise