JudikaturOGH

RS0092593 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. Februar 1980

Verlust der Zeugungsfähigkeit im Sinne des § 156 lit a StG (nunmehr § 85 StGB) liegt nicht vor, wenn sie durch eine Operation behebbar ist. Daß deren Vornahme an dem Widerstand des Verletzten scheitert, ist unentscheidend.

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