RS0048231 – OGH Rechtssatz
Streitanhängigkeit liegt nicht vor, wenn von einem nach der Scheidung geborenen Kind, für das die Vermutung der unehelichen Geburt spricht, Klage auf Feststellung der ehelichen Abstammung gegen den Gatten der Mutter und von diesem gegen einen Kurator die Bestreitungsklage nach § 158 ABGB erhoben wird.