JudikaturOGH

RS0046350 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Februar 2012

§ 45 Abs 1 JN schließt ein Aufgreifen des Nichtigkeitsgrundes nach § 477 Z 3 ZPO aus, sofern der Zuständigkeitsstreit ordentliche Gerichte betrifft.

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