JudikaturOGH

RS0003541 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Dezember 1936

Werden aus dem Meistbot nur Nebengebühren berichtigt, so daß die Kapitalforderung im vollen Betrag aufrecht bleibt, kommt eine Ersatzhyothek im Sinne des § 222 Abs 4 EO nicht in Frage.

Rückverweise