JudikaturOGH

RS0004534 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. September 1936

Die auf Grund eines Teilungsurteiles gemäß § 352 EO angesuchte Zwangsversteigerung einer Liegenschaft ist auch dann zu bewilligen, wenn nach dem Teilungsurteil auf einen Liegenschaftsanteil Exekution durch Zwangsversteigerung geführt wird.

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