3Ob75/14x—OGH Entscheidung
21. April 2015
…nach den Bestimmungen über die Exekution zur Hereinbringung von Geldforderungen (und nicht nach den §§ 353 oder 354 EO) zu führen (RIS-Justiz RS0003942). Ist jedoch der Gelderlag nicht im Inland, sondern im Ausland unter Vornahme von Währungsmanipulationen (eventuell auch unter Beachtung von Devisenvorschriften) vorzunehmen, so gehen nach bisher…