§ 872 ABGB ist nur auf Fälle des Irrtums über einen Nebenumstand anwendbar (betrifft Herabsetzung des Bestandzinses).
Rückverweise
…er nicht akzeptiert hätte (9 Ob 50/10h = RIS Justiz RS0016262 [T5] = JBl 2011, 40 [ P. Bydlinski ]; vgl auch RS0014770 [T5]; RS0016259 [T1]). 1.4. Der listig Irregeführte ist für die Voraussetzungen der §§ 870 und 872 ABGB behauptungs- und beweispflichtig (RIS-Justiz RS0014792 [T2…