JudikaturOGH

RS0023776 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Oktober 1935

Eine Stampiglienunterschrift auf einem Schiedsvertrag entspricht nicht dem Erfordernisse des § 577 Abs 3 ZPO und des § 886 ABGB, sofern es sich um den Abschluß eines Einzelvertrages handelt.

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