Eine Kredithypothek ist selbst dann, wenn ein Notariatsakt sie als vollstreckbar erklärt, keine vollstreckbare Forderung im Sinne des § 7 EO, und es kann ein solcher Notariatsakt keinen Exekutionstitel bilden.
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…ein Notariatsakt sie als vollstreckbar erklärt, keine vollstreckbare Forderung im Sinn des § 7 EO; ein solcher Notariatsakt kann keinen Exekutionstitel bilden (RIS Justiz RS0000247; Heller/Berger/Stix II 918). Nur der Gläubiger einer Verkehrshypothek kann dann, wenn für die pfandrechtlich sichergestellte Forderung ein Exekutionstitel vorhanden ist, gemäß…