Zerfällt eine Geldforderung infolge Erbganges oder Abtretung in mehrere Teile, so bleibt jede Teilforderung selbständig, auch wenn die Teile wieder in einer Hand vereinigt werden.
…10 Ob 149/00k; 6 Ob 58/02a ; 6 Ob 70/12d ; 6 Ob 79/12d ; RS0012311 ; RS0046482 ; Spitzer , Universalsukzession, Erbengemeinschaft und GmbH-Geschäftsanteile, ÖJZ 2021/68 [505] mwN; Welser , Erbrechts-Kommentar § 550 ABGB Rz 2 mwN). An dieser Rechtslage…
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