RS0002144 – OGH Rechtssatz
Der vom Verpflichteten verschiedene bücherliche Eigentümer, dessen Liegenschaft wegen seiner Namensgleichheit mit dem Verpflichteten irrig mitversteigert wurde, ist durch § 187 EO vom Rekurse gegen die Zuschlagserteilung und die sonstigen im Zwangsversteigerungsverfahren ergangenen Beschlüsse nicht ausgeschlossen.