JudikaturOGH

RS0002144 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Juli 2002

Der vom Verpflichteten verschiedene bücherliche Eigentümer, dessen Liegenschaft wegen seiner Namensgleichheit mit dem Verpflichteten irrig mitversteigert wurde, ist durch § 187 EO vom Rekurse gegen die Zuschlagserteilung und die sonstigen im Zwangsversteigerungsverfahren ergangenen Beschlüsse nicht ausgeschlossen.

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