RS0080466 – OGH Rechtssatz
Anfangsprämie und Folgeprämie (§§ 28, 29 VersVG). Der einmal haftungsfrei gewordene Versicherer muß für die nächste Prämienperiode neuerdings das Verfahren nach dem § 39 VersVG einleiten, um haftungsfrei zu werden.