JudikaturOGH

RS0080466 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. April 1935

Anfangsprämie und Folgeprämie (§§ 28, 29 VersVG). Der einmal haftungsfrei gewordene Versicherer muß für die nächste Prämienperiode neuerdings das Verfahren nach dem § 39 VersVG einleiten, um haftungsfrei zu werden.

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