JudikaturOGH

RS0066747 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. April 1935

Irrtum über die Verkehrsgeltung der Marke. - Wer eine für einen anderen registrierte Marke in der Annahme verwendet, daß diese für seine eigenen Waren Verkehrsgeltung (§ 2 MSchG) habe, ist, auch wenn diese Annahme nicht begründet ist, nicht straffällig im Sinne des § 23 MSchG.

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