JudikaturOGH

RS0004107 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Oktober 1974

Über einen gemäß § 307 EO vollzogenen Erlag des Drittschuldners kann im Exekutionsverfahren nur verfügt werden, wenn unbestritten ist, daß der Erlag Vermögen des Verpflichteten ist.

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