JudikaturOGH

RS0000715 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. März 1935

Der Eigentümer der Mehrheitsanteile eines Hauses, dem die Verwaltung nach § 833 ABGB zusteht, kann gegen die Pfändung der Mietzinsforderungen des Eigentümers der Minderheitsanteile Widerspruch erheben.

Rückverweise