JudikaturOGH

RS0080730 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Februar 1935

Wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer qualifiziert eingemahnten Folgeprämie nach Ablauf der Nachfrist im Verzuge ist und die weitere Folgeprämie ebenfalls qualifiziert eingemahnt wurde, der Versicherungsfall aber vor Bezahlung der ersten Folgeprämie innerhalb der für die zweite Prämienzahlung erteilten Nachfrist eingetreten ist, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei (§ 39 Abs 3 VersVG).

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