JudikaturOGH

RS0002853 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Januar 1935

Die nach Art IV der EGEO begünstigten Anstalten haben die Wahl, entweder den bei der Belehnung der Liegenschaft ermittelten Wert der Zwangsversteigerung zugrunde zu legen oder die Schätzung nach § 140 EO zu beantragen.

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