JudikaturOGH

RS0000320 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Januar 2008

Die Überweisung zur Einziehung gibt nicht das Recht zur Abtretung der überwiesenen Forderung, auch können die Rechte aus der Überweisung nur mit der vollstreckbaren Forderung abgetreten werden, außer unter den Voraussetzungen und Förmlichkeiten des § 9 EO.

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