JudikaturOGH

RS0002587 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Oktober 1934

Zu den im § 120 EO genannten, vom Zwangsverwalter ohne weiteres Verfahren aus den Erträgnissen zu berichtigenden Verwaltungsauslagen zählen die Auslagen nicht, die in der Zeit vor der Einführung des Zwangsverwalters gemacht wurden.

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