Bei einem unter das AngG vom 11.05.1921, BGBl Nr 292, fallenden Dienstverhältnisse steht dem Dienstgeber gegen den vertragsbrüchigen Dienstnehmer nur ein Anspruch auf Schadenersatz und nicht auf Leistung der vertragsmäßigen Dienste zu.
…Konkurrenzverbots erhalten bleiben, auch wenn der Vertrag aus Gründen aufgelöst wurde, die der Dienstnehmer zu verantworten hat (8 ObA 113/01b = RIS-Justiz RS0028158 [T3]). 3.10 Die Rechtsansicht der Vorinstanzen kann auch nicht mit dem im Rechtsmittel vertretenen Grundsatz widerlegt werden, dass jemand, der sich rechtswidrig verhält, nicht…
Rückverweise