JudikaturOGH

RS0032551 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Dezember 1984

Hat der Zessionar nach Einklagung der zedierten Forderung dies dem Zedenten zurückzediert und daraufhin seine Klage mit Anspruchsverzicht zurückgenommen, so steht dieser Zurücknahme der Klage die Bestimmung des § 234 ZPO nicht entgegen.

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