JudikaturOGH

RS0003515 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Juli 1980

Der Pfandgläubiger, dessen Forderung auf der ganzen versteigerten Liegenschaft zweier solidarisch verpflichteter Miteigentümer haftet, kann die volle Berichtigung seiner Forderung aus der einen Hälfte des Meistbotes begehren. In diesem Falle können die nachstehend berechtigten Pfandgläubiger von dem Rechte des § 222 Abs 3 EO Gebrauch machen.

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