3Ob143/13w—OGH Entscheidung
08. Oktober 2013
…im Belieben des Gläubigers, einseitig eine Schuld abweichend von den Regeln der §§ 216 ff EO zu verrechnen (vgl RIS Justiz RS0107393; RS0003223). Ein Liegenschaftspfandgläubiger kann sich daher nicht zum Nachteil eines Bürgen auf den Inhalt des Verteilungsbeschlusses berufen, sondern muss die Verrechnung gegen sich gelten lassen, die…