Der Versicherungsnehmer aus einer Haftpflichtversicherung verwirkt den Versicherungsanspruch, wenn er von der Schadenersatzklage des Beschädigten gegen ihn dem Versicherer grobfahrlässig nicht rechtzeitig Anzeige macht.
…verwirkt den Versicherungsanspruch aus der Haftpflichtversicherung, wenn er von der Schadenersatzklage des Geschädigten gegen ihn dem Versicherer grob fahrlässig nicht rechtzeitig Anzeige macht (RIS Justiz RS0080750). Die Obliegenheit der Verständigung des Versicherers von der gerichtlichen Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen ihn endet erst mit einer Ablehnung des Entschädigungsanspruchs, weil sich das der…
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