JudikaturOGH

RS0080750 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Juli 2014

Der Versicherungsnehmer aus einer Haftpflichtversicherung verwirkt den Versicherungsanspruch, wenn er von der Schadenersatzklage des Beschädigten gegen ihn dem Versicherer grobfahrlässig nicht rechtzeitig Anzeige macht.

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