JudikaturOGH

RS0003906 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. November 1932

Durch die Pfändung und Überweisung eines Blankoakzeptes nach § 296 EO erwirkt der Gläubiger nicht das dem Verpflichteten zustehende Recht, den Wechsel auszufüllen.

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