JudikaturOGH

RS0008145 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Januar 2025

Streitig gebliebene Fragen der Erbteilung, insbesondere die der Anrechnung von Vorempfängen eigenberechtigter Erben, hindern die Einantwortung nicht und sind im Rechtswege auszutragen.

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