Streitig gebliebene Fragen der Erbteilung, insbesondere die der Anrechnung von Vorempfängen eigenberechtigter Erben, hindern die Einantwortung nicht und sind im Rechtswege auszutragen.
…Sowohl Streitigkeiten über den Umfang eines Vermächtnisses (vgl 2 Ob 104/22s Rz 29 mwN) als auch solche über Fragen der Erbteilung (RS0008145) sind grundsätzlich im Streitverfahren auszutragen.…
…79/13h). Angesichts vergleichbarer Rechtslage ist an der Judikatur zum AußStrG aF festzuhalten, wonach strittige Fragen der Erbteilung die Einantwortung ebenso wenig hindern (RIS Justiz RS0008145) wie die Absicht einer Erbteilung vor der Einantwortung (6 Ob 158/64). Präjudizialität in diesem Sinn, dass erst eingeantwortet werden könnte, wenn eine…
…mwN) mit der Einantwortung. Würde der Nachlass noch vor Abschluss des Prozesses nach Maßgabe der Erbquoten eingeantwortet, was nach der Rechtsprechung möglich ist (RIS Justiz RS0008145; zuletzt 3 Ob 168/13x NZ 2014, 130) und zu ideellem Miteigentum an den Nachlassgegenständen führt, hätte das auf den Prozess (bzw…
…Ob 38/19f [Pflichtteilsanspruch]). [15] 6. Der Senat hat bereits in der Entscheidung 2 Ob 774/32, SZ 14/158 (= RS0008145) in einem Fall, in dem die beiden erbantrittserklärten Söhne im Verlassenschaftsverfahren die „Einrechnung beiderseits behaupteter Vorempfänge“ beantragt hatten, ausgeführt, dass (jedenfalls bei nicht…
…vor der Einantwortung eröffneten (2 Ob 113/22i Rz 15) – streitigen Rechtsweg auszutragen und stehen der Einantwortung der Verlassenschaft nicht entgegen ( RS0008145). Die Entscheidung des Erstgerichts, das die V erlassenschaft den Erben ungeachtet der vom V erstorbenen testamentarisch verfügten Anrechnung zu gleichen T eilen eingeantwortet hat, entspricht…
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