JudikaturOGH

RS0003451 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Juli 1932

Für die Anwendung des § 251 EO ist eine vertragsmäßige Verpfändung oder die Androhung im Exekutionstitel, daß bei Nichtzahlung in eine bestimmte Sache werde Zwangsvollstreckung geführt werden, belanglos.

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