RS0061017 – OGH Rechtssatz
Die im § 57 GBG vorausgesetzte Rechtskraft muß gegenüber dem Erwerber der Liegenschaft oder Forderung, nicht aber gegenüber Pfandgläubigern eingetreten sein.
…werden. 2. In der bereits von den Vorinstanzen zitierten Entscheidung 2 Ob 500/32 = SZ 14/172 = RIS Justiz RS0061017 stellte der Oberste Gerichtshof für den Beginn dieser 14 tägigen Frist ausschließlich auf die Rechtskraft gegenüber dem Erwerber ab, während er anderen Beteiligten (konkret: Pfandgläubigern…
…dem Eintragungsbeschluss und vor Eintritt seiner Rechtskraft, spätestens aber 14 Tage nach Rechtskraft der in der angemerkten Rangordnung bewilligten Einverleibung gestellt werden (RS0060998; zur Rechtskraft RS0061017) 2.1 Die Anmerkung nach § 40 Abs 2 WEG soll einem Wohnungseigentumsbewerber den Rang für den späteren Erwerb des Eigentums am Mindestanteil…
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