JudikaturOGH

RS0003498 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Juni 1932

Nur bei unverhältnismäßiger Inanspruchnahme des für einen Liegenschaftsanteil erzielten Meistbotes für eine auf der ganzen Liegenschaft einverleibte Forderung ist § 222 EO sinngemäß anzuwenden.

Rückverweise