JudikaturOGH

RS0006580 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. April 1932

Vermächtnisnehmer, deren Vermächtnisse bedingt sind und fortlaufende jährliche Zahlungen zum Gegenstande haben, denen daher ein Sicherstellungsanspruch nach § 161 AußStrG zusteht, sind zum Rekurse gegen die Ausscheidung von Vermögensstücken aus dem Nachlaßinventar berechtigt.

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