RS0006580 – OGH Rechtssatz
Vermächtnisnehmer, deren Vermächtnisse bedingt sind und fortlaufende jährliche Zahlungen zum Gegenstande haben, denen daher ein Sicherstellungsanspruch nach § 161 AußStrG zusteht, sind zum Rekurse gegen die Ausscheidung von Vermögensstücken aus dem Nachlaßinventar berechtigt.